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FEINSTAUB EINER KAMINKASSETTE - HEUTE EIN WICHTIGES THEMA!

  • Europäische Norm DIN EN13229

  • Feinstaubregelung Deutschland nach BImSchV Stufe I + II

  • Brennstoffverordnung München

  • Brennstoffverordnung Regensburg

  • Brennstoffverordnung Aachen

  • Kantonale Feuerversicherungen VKF

  • Schweizer Luftreinhalteverordnung LRV.

Wir haben diese Zertifizierungen und Prüfwerte durch den Einsatz hochwertiger Materialien und die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Fachwissens erreicht. 

Ein offener Kamin ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß und stellt zudem teilweise ein Sicherheitsrisiko dar.

Deswegen hat der Gesetzgeber schon seit 1988 nach BlmSchV (26.7.1988 §4, Absatz 3) bindend gefordert, dass offene Kamine nur noch gelegentlich befeuert werden dürfen.

Die Bundesregierung hat, nach 1BLMSchV vom 2.Mai 2007, die CO2 und Feinstaubwerte mit der Novellierung nochmals drastisch nach unten gesetzt. Somit soll eine weitere Belastung der Umwelt durch CO² und Feinstaub verhindert werden!

Sie möchten Energiekosten einsparen und gleichzeitig die Umwelt durch eine Reduzierung von Feinstaub entlasten?

 

DAS NACHRÜSTEN EINER KAMINKASSETTE NACH MASS FÜR DEN OFFENEN KAMIN MACHt DURCHAUS SINN.

Alte Feinstaubfilter in Kaminen entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften der Feinstaubverordnung. Laut der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen bei der Feuerung mit Holz bestimmte Prüfwerte erreicht werden. Diese Vorgaben werden von den vorhandenen Kachelofeneinsätzen nicht mehr erfüllt.

Aus diesem Grund müssen kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie z.B. ein Kamin oder Kachelofen folgende festgelegte Grenzwerte erreichen:

  • CO-Emission: weniger als 1250mg /m³

  • Staub Emission: weniger als 40 mg / m³

  • Wirkungsgrad: mindestens 75%

Altgeräte, welche diese Richtlinien nicht einhalten, müssen nach gewissen Übergangsfristen ausgetauscht werden.

DATUM AUF DEM TYPENSCHILD - ZEIT DER NACHRÜSTUNG

  • bis einschließlich 1974 – Datum Austausch: 31.12.2014

  • 1.1.1975 – 31.12.1984 – Datum Austausch: 31.12.2017

  • 1.1.1985 – 31.12.1994 – Datum Austausch: 31.12.2020

Der Schornsteinfeger ist dazu verpflichtet alle Geräte auf Einhaltung der Immisionswerte zu überprüfen und bei Abweichungen diese entsprechend stillzulegen.

Sie sollten sich zeitnah mit einem Fachbetrieb in Verbindung setzen ob eine Nachrüstung notwendig ist.

Die Lösung heißt „Kaminkassette EVERFIRE Green Series 4“ – vergleichen Sie selbst:

gefordert nach 1.BlmSchV Stufe 2 (unbegrenzte Zulassung):

Wirkungsgrad 75,0%

CO-Gehalt 1,25g/m³

Feinstaub 40mg/m³

Prüfergebnis Kaminkassette EVERFIRE Green Series 4:

Wirkungsgrad bis zu 83,5%

CO-Gehalt < 1,25g/m³

Feinstaub <40mg/m³

Die Kaminkassette EVERFIRE Green Series 4 II unterschreitet im Prüfergebnis die geforderten Werte der 1.BlmSchV Stufe 2 und erreicht damit die unbegrenzte Zulassung.

Des Weiteren entfällt mit dem Einbau dieser Kaminkassette die teure Nachrüstung eines Feinstaubfilter-Kamins oder die Katalysatoren-Umrüstung gegenüber Ihrem offenen Kamin. Ein Feinstaubfilter-Kamin ist nur bei schlechten Abgaswerten und geringerem Wirkungsgrad notwendig. Hohe Heizleistung und optimale Verbrennung ersetzen den Feinstaubfilter, da die Abgaswerte einer hochwertigen Kaminkassette deutlich unter den gesetzlich geforderten Werten liegen.

HEIZEN SIE SPARSAM UND UMWELTFREUNDLICH MIT EINEM WIRKUNGSGRAD VON BIS ZU 83,5% UND SCHAFFEN SIE SICH IN IHREN 4 WÄNDEN EINE SICHERE UND GEMÜTLICHE ATMOSPHÄRE!

Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.