rechtliches

BLOG POST JUNI 2016

RECHTLICHE REGELUNGEN

Die Frage nach der rechtlichen Regelung zum Aufstellen eines Kaminofens ist nicht eindeutig geklärt. Man muss hierbei fragen, ob eine bauliche Maßnahme für das Aufstellen eines Ofens erforderlich ist oder nicht. Doch wie wird hier eine bauliche Maßnahme definiert und in welchem Umfang ist dies relevant? Ist bereits das Befestigen eines Nagels eine bauliche Maßnahme, oder gar das bohren eines Lochs?

Viele Juristen gehen von einer baulichen Maßnahme aus, welche nicht der ordnungsgemäßen Instandhaltung der Wohnung entspricht. Es wird hier eher davon ausgegangen, dass ein Kaminofen eingebaut werden muss, als dass dieser lediglich aufgestellt wird und somit beziehen sie sich auf den § 22 Abs. 1 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, welcher sich mit den baulichen Veränderungen beschäftigt, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Wohnung hinausgehen. Demnach müssen für derartige Baumaßnahmen die Zustimmung aller Wohnungseigentümer eingeholt werden, wenn Sie zur Miete in einer Wohnung leben ist dies also Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin.

Allerdings ist dies Auslegungssache, da durch eine bereits vorhandene Kernbohrung im Schornstein keine wirkliche Baumaßnahme stattfindet. Falls jedoch beispielsweise die Außenwand durchbohrt werden müsste, befinden wir uns definitiv im Bereich einer nicht ordnungsgemäßen Instandhaltung und somit liegt eine bauliche Maßnahme vor, welche genehmigt werden müsste.

Die Anmeldung beim Schornsteinfeger lässt darauf schließen, dass es sich bei einem Aufstellen eines Kaminofens nicht um eine bauliche Veränderung handelt. Dort wird das Aufstellen als „eine verfahrensfreie Baumaßnahme entsprechend der Landesbauordnung“ dargestellt.

 

TIPPS FÜR INSIDER

Obwohl es umstritten ist, ob lediglich das Aufstellen eines Kaminofens bereits eine Baumaßnahme darstellt oder nicht, wird dennoch dringend empfohlen sich den geliebten Ofen von der Eigentümerversammlung genehmigen zu lassen, da im Bereich des Brandschutzes ein Eingriff stattfindet, welcher die Wohnung beeinträchtigen könnte. Mit dieser Genehmigung befinden Sie sich auf der sicheren Seite und können sich beruhigt den Ofen in Ihre vier Wände stellen und somit eine wohlige Wärme in Ihre Wohnung bringen.

Eintrag vom 19.06.2016*